Informationen über die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 87 b Die Ziele der WeiterbildungIn der Präambel der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifika-tion von zusätzlichen Betreuungskräften (nach § 87b Abs.3 SGB XI) in Pflegeheimen heißt es, dass sie die Aufgabe haben, „ ... Heimbewohner bei Ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.“Inhalte der Weiterbildung•Grundkenntnisse der Kommunikation•Kommunikation mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung•Grundkenntnisse über oben genannte Erkrankungen•Grundkenntnisse über weitere Erkrankungen und deren Behandlungs- möglichkeiten•Grundkenntnisse der Pflege und der Pflegedokumentation•Hilfe bei der Nahrungsaufnahme•Hygieneanforderungen•Umgang mit Inkontinenz, Wunden und Schmerzen usw. •Erste Hilfe Kurs•Verhalten im Notfall•Grundkenntnisse in der Rechtskunde•Grundkenntnisse der Hauswirtschaft und Ernährung unter Berück- sichtigung von Krankheiten und Unverträglichkeiten•Beschäftigung und Betreuung•Bewegung•Kommunikation und Kooperation mit Pflegeteams, Angehörigen usw.Die Weiterbildung beinhaltet ein dreiwöchiges Praktikum unter Anleitung im Pflegeheim.
Einige Mitschüler und Frau Marino (Dozentin für Demenz u.a.)
weitere Präsentationen von Mitschülerinnen
Präsentation “Biografie-Arbeit” von Lucia Sandmann
Abschluß am 27.07.2015 mit Zertifikatsüberreichung.
Meine Abschlussarbeit: ein Koffer voller Aktivierungen